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Stillberatung

Bis das Baby 12 Wochen alt ist, hat jede Frau Anspruch auf Hebammenhilfe.
Nach Ablauf der 12 Wochen kann es jedoch immer mal wieder zu Problemen beim Stillen (z.B. Milchstau, zu wenig Milch etc.) bzw. beim Füttern von Säuglingsnahrung (z.B. Blähungen, fester Stuhl etc.) des Babys kommen.

Die Umstellung von Stillen/Füttern auf "feste" Nahrung ist ein großes Abenteuer! Hier haben Sie die Möglichkeit Hebammenhilfe in Anspruch zu nehmen: bei Stillkindern unabhängig vom Alter, bei "Flaschenkindern" bis zu 9 Monate nach der Geburt. Beratung durch die Hebamme kann 6 x in Form von persönlicher oder telefonischer Beratung in Anspruch genommen werden.

Wir freuen uns, Sie auch in dieser Zeit zu begleiten.